fristlose Wohnungskündigung durch Nachlassverwalter

#1 von Tronde , 07.12.2010 18:11

So ... hier steht ja noch nichts drin. Dann mache ich mal den Anfang:

Unser Vermieter ist vor ca. 2 Jahren verstorben. Da die Erben wussten, dass das Erbe hoch verschuldet ist haben sie es ausgeschlagen. Somit haben wir jetzt einen Nachlassverwalter, der die Wohnung, die wir bewohnen verwaltet.

Seit dem das so ist, haben wir nur Probleme. Der Vermieter wollte eigendlich im Laufe diesen Jahres die Dachfenster erneuern. Das hatte sich ja damit erledigt.
Da das Konto der Vermieters nach seinem Tode gesperrt war, haben wir damals die Miete auf ein Sparbuch meiner Mutter einbezahlt, welches sie extra dafür eingerichtet hatte.
Daraufhin folgte wegen Nichtzahlung (der Nachlassverwalter war informiert darüber) eine fristlose Kündigung.
Wir haben dan anwaltlich die Kündigung für nichtig erklären lassen und auf Grund undichter Dachfenster eine 10%ige Nachlassminderung erklärt.

Daraufhin folgten Drohungen und Forderungen und Drittschuldnerpfändungen seitens der Bank (welche ja noch die Finger auf der Wohnung hat).

Alle Seiten (Wir als Mieter, der Nachlassverwalter und die Bank) einigten sich damals auf den Rückbehalt der Miete bis die notwendigen Reparaturen beglichen wurden.

und nun haben wir gerade die Fristlose Kündigung unserer Wohnung und eine Ankündigung zur Räumungsklage von dem Nachlassverwalter unserer Wohnung erhalten. (Schreiben vom 06.12.2010 und Wohnungsübergabe zum 10.12.2010.) Das hat der letztes Jahr vor Weihnachten schonmal gebracht. Die Gründe sind Nichtig.
Ich habe den angerufen und seiner Frau gesagt, sie sollen mal Ihre Unterlagen durchsehen, da steht drin, warum die keine Miete mehr erhalten. (Rückbehalt zwecks Reparaturen).
Sie meinte nur, ich solle Ihr die Unterlagen schicken ansonsten folgt die Räumungsklage.
Daraufhin habe ich Sie gefragt ob sie denn am Freitag (das ist der Tag, den die als Wohnungsübergabe anberaumt hat) da sei. Dann würde ich Ihr die Unterlagen geben, Porto sehe ich nicht ein.
Da meinte sie wortwörtlich (Zitat): "Ich komme doch am Freitag nicht in die Ostzone."
Boah ... das ist heftig. Ich habe sie daraufhin hingewiesen, dass die Grenze seit 20 Jahren nicht mehr existiert. Da war ich baff und bin wohl etwas lauter geworden.
Daraufhin hat sie das Gespräch beendet.

Ich bin stinksauer. So kann man seinen Mitmenschen echt Weihnachten verderben.


Gruß Tronde

 
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RE: fristlose Wohnungskündigung durch Nachlassverwalter

#2 von waynemao , 07.12.2010 22:36

Das hört sich echt übel an .

Leider kann ich dir bei Mietrecht nicht weiter helfen, vielleicht andere....


Cordia Galant

 
waynemao
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